Juni 2020 – Tipps zu Zahnzusatzversicherungen
Eine Zahnzusatzversicherung ist für einige gesetzlich versicherte Patienten sinnvoll, denn bei Zahnersatz übernehmen die Krankenkassen nur einen Teil der anfallenden Kosten: Sie zahlen einen Festzuschuss von bis zu 30 Prozent* für die sogenannte Regelversorgung, eine Art Standard-Zahnersatz. Den Rest der Kosten müssen Sie selbst tragen. Der erstattete Betrag ist unabhängig davon, ob Sie sich für diese Regelversorgung oder für einen höherwertigen, z. B. ästhetischeren Zahnersatz, entscheiden.
Zahnzusatzversicherungen decken den zu zahlenden Rest ganz oder teilweise ab. Die Wahl der richtigen Versicherung ist jedoch nicht ganz einfach, denn in dem bestehenden „Tarifdschungel“ gibt es viele unterschiedlich gestaltete Angebote.
Darüber hinaus gibt es Zahnzusatzversicherungen, die Leistungen für andere zahnmedizinische Bereiche wie die Prophylaxe (v.a. professionelle Zahnreinigung), die Parodontitisbehandlung oder besondere Verfahren in der Wurzelkanalbehandlung (wie elektrometrische Wurzellängenbestimmung, Laser …) zahlen.
Wer braucht eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz?
Nicht jeder benötigt eine Zahnzusatzversicherung. Auf Basis Ihres individuellen Befundes geben wir Ihnen eine Einschätzung dazu, ob eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Möglicherweise kann bei Erwachsenen eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein, …
- wenn viele Zähne Füllungen aufweisen und davon auszugehen ist, dass Sie später Zahnersatz benötigen.
- bei Parodontitis. Hier können sich eventuell später Zähne lockern und müssen dann entfernt und ersetzt werden.
- bei vorhandenem Zahnersatz, da dieser möglicherweise im Lauf der Zeit ausgetauscht werden muss.
Bei Kindern sollte überlegt werden, schon sehr früh eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen – besonders, wenn vermutet wird, dass später eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich sein könnte.
Auch dann, wenn Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung haben, ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Manchmal ist ein Wechsel empfehlenswert bzw. angeraten. Nach der Mindestlaufzeit (meist ein bis zwei Jahre) können Sie Verträge mit einer Frist von oftmals drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Neutrale Informationen im Internet
Fundierte und neutrale Informationen zu Zahnzusatzversicherungen finden Sie im Internet auf den Websites der Verbraucherzentralen, der Stiftung Warentest oder auf www.waizmanntabelle.de.
* Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze gilt eine Härtefallregelung. Patienten erhalten dann einen höheren Festzuschuss, mindestens aber den kompletten Rechnungsbetrag für die erwähnte Regelversorgung.
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